| Mitgliedschaft in der Sektion Bergbund Hausham | ||||||||||||||||||||||||
| Hier finden Sie alle Informationen rund um die Mitgliedschaft in der Sektion Bergbund Hausham. | ||||||||||||||||||||||||
| 8.1.2011 | ||||||||||||||||||||||||
| Bergbund-Mitglied werden: Sie wollen der Sektion Bergbund Hausham des Deutschen Alpenvereins beitreten? Folgende Schritte sind zu machen: o Aufnahmeantrag für 2011 herunterladen (Format: pdf-Datei mit 68 KB, zu öffnen mit "Adobe Acrobat Reader", kann hier heruntergeladen werden) o Das ausgedrucke Antragsformular und die Bankeinzugsermächtigung ausfüllen (bitte für jede Person einen) und unterschreiben. o Den ausgefüllten Antrag > entweder per Post senden an: DAV Sektion Bergbund Hausham e.V. Mitgliederverwaltung Thalerweg 10d 83734 Hausham > oder beim Sektionsabend persönlich abgeben. |
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Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2011:
Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte laufende Kalenderjahr. Einzige Ausnahme: Bei Eintritt im Dezember wird bereits der Ausweis für das Folgejahr ausgestellt, welcher jedoch schon ab dem Ausstellungsdatum gültig ist. Die Aufnahme wirkt erst nach Bezahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Jahresbeitrags. Kündigungen müssen bis zum 30. September des laufenden Jahres erfolgen und werden dann zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bitte beachten Sie, dass Kündigungen, die uns nach dem 30.9. erreichen, aus technischen Gründen (Ausweisdruck und Erstellung der Bankeinzugsdisketten durch den Hauptverein) nicht mehr für das Folgejahr, sondern erst für das übernächste Jahr wirksam werden können. |
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| Die Mitgliederkategorien: |
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| Der im Mitgliedsbeitrag enthaltene Versicherungsschutz: (Angaben ohne Gewähr; Versicherungsbedingungen unter www.alpenverein.de) Alpiner Sicherheits-Service (24-Stunden Telefon: 089/62424393) o Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten: bis zu 25.000,-- € o unfallbedingte Heilbehandlung: unbegrenzte Höhe (im Ausland, subsidiäre Leistung) o Krankenrücktransport, Überführung nach Bergunfall, Überführung im Todesfall aus dem Ausland: unbegrenzte Höhe Leistungen der Sporthaftpflichtversicherung (subsidiäre Leistungen) o für Personenschäden: bis zu 1.533.876,-- € o für Sachschäden: 153.388,-- € Hinweis Wir weisen darauf hin, dass sich zum 1.7.2007 die Leistungen des ASS geändert haben. Insbesondere wurde die Gültigkeit von europaweit wieder auf weltweit erweitert. Ein über den im Mitgliedsbeitrag enthaltenen ASS-Grundschutz hinaus gehender 'ASS Erweiterter Schutz' kann individuell abgeschlossen werden. (Antragsformulare sind beim Sektionsabend erhältlich bzw. können von www.alpenverein.de heruntergeladen werden.) Schadensmeldungen müssen an die ELVIA Versicherung gerichtet werden (24-Stunden Notfall-Telefon: 089/62424393); Formulare zur Schadensmeldung sind bei der Sektion und bei den Sektionsabenden erhältlich und können von www.alpenverein.de heruntergeladen werden. Reisegepäckversicherung o besteht bei Übernachtungen auf allgemein zugänglichen Hütten des DAV und OeAV. |
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| Änderungen von Mitgliederdaten und Kündigungen: Änderungen von Adresse oder Bankverbindung: Falls Sie umgezogen sind oder sich Ihre Bankverbindung geändert hat, teilen Sie Ihre neuen Daten bitte unverzüglich der Sektion mit. Am besten per email an info @ dav-hausham.de oder auch per Post. Die Adresse unserer Sektions-Geschäftsstelle finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen Änderungen von Kontoverbindungen beim automatischen Beitragseinzug im Januar des Folgejahres nur berücksichtigt werden können, wenn uns die neuen Angaben bis spätestens Ende September des laufenden Jahres mitgeteilt werden. Durch zu späte Mitteilung entstehende Bankgebühren müssen wir leider dem verursachenden Mitglied weiterverrechnen. Kündigungen: Falls Sie Ihre Mitgliedschaft beim Deutschen Alpenverein, Sektion Bergbund Hausham, beenden möchten - was wir sehr bedauern, - senden Sie bitte eine schriftliche Kündigung an die Sektion. Die Adresse unserer Sektions-Geschäftsstelle finden Sie hier. Kündigungen können zum Ende des laufenden Jahres nur dann wirksam werden, wenn das Kündigungsschreiben spätestens am 30. September bei uns eingegangen ist. Nach diesem Datum eingehende, verspätete Kündigungen können erst zum Ende des Folgejahres berücksichtigt werden. Noch zwei Hinweise: Falls Sie einer anderen Sektion des DAV beitreten werden, trotzdem aber dem Bergbund verbunden bleiben möchten, können Sie auf Wunsch beim Bergbund als C-Mitglied geführt werden. Falls Sie nicht mehr bergsteigen und deshalb den Alpenverein verlassen möchten, besteht die Möglichkeit, dem Bergbund als Förderndes Mitglied weiterhin verbunden zu bleiben. Der Jahresbeitrag für unsere Fördernden Mitglieder beträgt 8,-€. (Fördernde Mitglieder sind Mitglieder im Bergbund, nicht aber im DAV. Sie haben daher keinen Versicherungsschutz in den DAV-Versicherungen (ASS und Haftpflicht) und erhalten nicht die Zeitschrift Panorama. Selbstverständlich bekommen auch unsere Fördernden Mitglieder die Sektionsmitteilungen, das jährliche Bergbund-Heftl.) |
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